In Deutschland bestehen auch heute noch über 90 Millionen Lebensversicherungsverträge. Normalerweise kann man bei solche Verträge nur innerhalb der Widerspruchsfrist widerrufen. Lebensversicherungen, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, haben aber oft eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung. Die Konsequenz: In diesen Fällen hat das Widerrufsrecht nie begonnen. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kann man als Versicherungsnehmer diese Verträge auch heute noch widerrufen , selbst, wenn sie längst gekündigt und der Rückkaufswert ausbezahlt wurde. Haben auch Sie Ihren Vertrag in diesem Zeitraum abgeschlossen, sollten Sie darum unbedingt einen Widerspruch prüfen, denn der kann sich in bahre Münze auszahlen.
Ein erfolgreicher Widerruf führt zur Rückabwicklung und zu Geldfluss
Das heißt, der Vertrag entfällt rückwirkend und Ihre jeweiligen Leistungen müssen vom Versicherer rückabgewickelt werden. Dafür darf die Versicherung von Ihren einbezahlten Beiträgen nur wenige Abzüge einhalten und muss insbesondere die Versicherungskosten voll an Sie erstatten. Außerdem müssen die bezahlten Beiträge angemessen verzinst werden.
Ob ein Chance auf Widerruf besteht, berechnen unsere Experten kostenfrei für Sie. In einigen Fällen steht dem Versicherten zum Beispiel auch eine Nutzungsentschädigung zu. Da sich diese nach den tatsächlichen Gewinen berechnet, die der Versicherer mit den Beiträgen erzielt hat, kann das im Einzelfall mehrere 10.000 EUR betragen.