Die Vermittlungsrichtlinie IDD
Das Aufgabenspektrum der Versicherungsvermittler vergrößert sich zunehmend. Die Insurance Distribution Directive (IDD) sieht vor allem in der Dokumentationspflicht, im klaren Auftreten des Vermittlers, im klaren Aufzeigen von wem er vergütet wird, in der Ausbildung und der Vermeidung von Interessenkonflikten Handlungsbedarf: Zur Entschärfung von Interessenskonflikten wird nicht nur das Versicherungsunternehmen, sondern vor allem auch der Vermittler und Makler in die Pflicht genommen. Die Vertriebsvergütung von Versicherungsunternehmen und deren Angestellten darf nicht mit Ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidieren. Diese Regelung, das Provisionsabgabeverbot, sowie das Provisionsdurchleitungsgebot gelten im Übrigen bereits seit 28.7.2017:
Es geht um mehr als Provision versus Honorar
Honorare von Maklern dürfen demnach definitiv auch mit Privatkunden vereinbart werden. Damit bereitet die IDD-Gesetzgebung Vermittlern den Weg, mit der Honorarberatung und Honorarvermittlung Einnahmeeinbrüche auszugleichen und sich von Provisionsabhängigkeiten weiter zu befreien. Die Spezialisten von Service in Finance sehen in der Beratung für Nettopolicen eine große Zukunft, vorausgesetzt, Beratung und Vermittlung stimmen mit den Anforderungen der IDD überein. Dagegen werden sich Makler, die allein auf das Courtage-Modell setzen, langfristig nur schwer oder gar nicht halten können. Die Anforderungen der IDD führen allein schon durch organisatorische Herausforderungen zu drastischen Kostensteigerungen. Der Kunde dagegen erhält eine so tief gehende Kostentransparenz für seine Entscheidungen, dass in vielen Fällen der Abschluss von Provisionspolicen ins Abseits geraten kann.
Informations-, Frage-, Dokumentations- und Begründungspflicht
Für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten, wie sie etwa für die private Altersvorsorge zum Einsatz kommen, muss der Makler kundenschädliche Interessenkonflikte grundsätzlich durch angemessene organisatorische und verwaltungsmäßige Vorkehrungen verhindern oder zumindest vollständig offenlegen. Und zwar jedem Kunden persönlich und rechtzeitig vor Abschluss des Versicherungsvertrags, damit der Kunde eine wohlinformierte Entscheidung treffen kann.
Makler müssen Wohlverhaltensregeln und Leitlinien aufstellen
Prinzipiell verlangt die IDD zukünftig sowohl von den Versicherungsunternehmen als auch von allen Vermittlern schriftliche Wohlverhaltensregeln nach dem Grundsatz „stets ehrlich, redlich, professionell und im besten Sinne des Kunden“ zu handeln und beraten. Zudem sind interne Leitlinien aufzustellen und schriftlich Interessenten und Kunden frei zugänglich zu machen. Hierzu gehören beispielsweise die Beschreibungen der wichtigsten Prozessabläufe:
- Wie werden Interessenkonflikte identifiziert und offengelegt?
- Wie wird die Angemessenheit und Eignung empfohlener Produkte überprüft und dokumentiert?
- Wie wird das Interesse des Kunden in Produktangebot und Beratung bestmöglich gewahrt?
- Wie sieht das Reporting für die kundenindividuelle Betreuung aus?
Übrigens: Ständige Weiterbildung auf Produkt- und Prozessebene ist zukünftig nach den Auflagen der IDD nicht nur Bringschuld des Versicherers, sondern auch Holschuld des Vermittlers. Service in Finance hat hierauf reagiert und bietet seinen Partnern entsprechende zertifizierte Präsenz- und Online-Schulungen. Hier sind bisherige Beratungspunkte nicht ausreichend.
Fachgebiete, die den Makler massiv tangieren
Das notwendige Fachwissen spiegelt sich bei der täglichen Arbeit eines Maklers in Antrags- und Vertragsunterlagen, Dokumentationen und Prozessabläufen wider.
- Fachwissen im Vertragsrecht im Versicherungswesen
- Fachwissen in der Steuergesetzgebung sowie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Konsumenten- und Datenschutz
- Organisation und Leistung des Rentensystems
- Kenntnisse des Marktes für Sparprodukte
Service in Finance als Dienstleister für Nettotarife/Honorartarife hat es sich zur Aufgabe gemacht, seine Partner optimal auf die Herausforderungen der IDD vorzubereiten und zu unterstützen: mit einem kostentransparenten Nettoproduktportfolio ohne Provisionsabhängigkeiten. Mit zertifizierten Produkt-, Experten- und Prozessschulungen gemäß IDD. Mit umfangreicher, rechtssicherer Vertriebsunterstützung. Bis zum Start am 23. Februar 2018 gibt es für viele Makler noch eine Menge zu tun. Wir sind überzeugt: IDD ist eine Chance für die Versicherungsbranche und ihre Reputation, sowie für die Kunden, die ihre Rente über eine fokussierte, renditestarke private Altersvorsorge sichern möchten. Verlässliche Partnerschaften sind gefragt. Wir sind vorbereitet.